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ABSCHIEBUNG

Das Verwaltungsgericht verhinderte am Donnerstag die Abschiebung eines 18jährigen Angolaners in seine Heimat. Der Ausländerbehörde wird vorgeworfen, den Krieg in Angola ignoriert zu haben.

Der Angolaner Edson Henrique darf bleiben

Stefan Ehlert

Nur einen Tag vor dem geplanten Termin hat das Berliner Verwaltungsgericht gestern die Abschiebung eines jungen Angolaners in seine Heimat gestoppt. Seit Monaten ist die Lage in dem westafrikanischen Land angespannt, vor drei Tagen brach der offene Bürgerkrieg wieder aus. Trotzdem wollte das Land Berlin am heutigen Freitag den 18jährigen Edson Henrique dorthin abschieben. Ihm drohten aber erhebliche "Gefahren für Leib, Leben und Freiheit", stellte das Gericht in der Einstweiligen Annordnung fest und bezeichnete die Abschiebung nach Angola als "ermessensfehlerhaft". Es ist die zweite juristische Niederlage der Ausländerbehörde im Fall Edson Henrique.

Am 22. Januar hatte Henriques Anwalt Gerhard Howe schon einmal in letzter Minute einen gerichtlichen Aufschub der Abschiebung erwirken können. Zehn Minuten vor dem geplanten Start der Maschine in Schönefeld traf gegen 15.20 Uhr die Nachricht vom vorläufigen "Abschiebeschutz" für Henrique am Flughafen ein. Heute sollte der Flüchtling erneut in eine Maschine gesetzt und über Moskau und Malta in seine Heimat geflogen werden. Mehr als eine Woche lang saß der junge Mann im Abschiebegefängnis von Köpenick. Am 21. Januar war er morgens früh von Polizisten in seiner von der Caritas betreuten Wohnung in der Neuköllner Pannierstraße festgenommen worden. Die Ausländerbehörde hatte die Ausweisung Henriques verfügt. Sein Asylantrag war vor zwei Jahren abgelehnt worden.

"In den sicheren Tod"

Edsons Heimleiterin vom Caritas Jugendhilfezentrum Mariaschutz, Edeltrud Braun, war verzweifelt. "Die schicken den Jungen in den sicheren Tod", sagte sie. Edson Henrique sei hochintelligent und habe sich gut eingelebt. Er habe einen Einser-Realschulabschluß, spreche sehr gut deutsch und habe seit einem Jahr eine deutsche Freundin. Zur Zeit absolviert der Flüchtling eine Trockenbauerausbildung bei einem Berufsbildungswerk.

Lichtenbergs Bürgermeister Wolfram Friedersdorff und Jugendstadträtin Stefanie Schulze (beide PDS) setzten sich in einem Brief an Innenstaatssekretär Kuno Böse für Edson Henrique ein. Seit seiner Einreise 1995 ist der Bezirk Lichtenberg für den Asylbewerber zuständig.

Der Berliner Vertreter des UNO-Flüchtlingskommissars, Karsten Lüthke, schrieb im Bericht über Angola im November 1998: "Wir ersuchen die Behörden, von Abschiebungen angolanischer Staatsangehöriger abzusehen." Vor einer Woche leitete sogar die UNO ihren Rückzug aus dem Land ein. Das Auswärtige Amt sprach eine "generelle Reisewarnung" aus. Auch davon hätte Berlins Ausländerbehörde Kenntnis haben und die Abschiebung Edson Henriques aussetzen können. Sein Anwalt wirft dem Land Berlin vor, die Abschiebung seines Mandanten trotz der bekannten Lage in Angola weiter betrieben zu haben. "Die haben es darauf ankommen lassen", kommentierte er das Vorgehen der Behörde.

Die zuständige Senatsinnenverwaltung wollte sich am Donnerstag zu dem Fall nicht äußern.

Lichtenbergs Bürgermeister Wolfram Friedersdorff (PDS) schrieb an Innenstaatssekretär Kuno Böse (CDU): "Die beabsichtigte Abschiebung beruht auf einer Ermessensentscheidung der Ausländerbehörde, die Ihnen unterstellt ist. Wir bitten Sie, die geplante Abschiebung auszusetzen. " Edeltrud Braun, Caritas-Heimleiterin: "Der Junge hat unter der Abschiebehaft gelitten. Alle vier Stunden gab es Kontrollen, auch nachts. In seiner Zelle am Tempelhofer Damm brannte die ganze Nacht das Licht, und es gab keine Decke. " Gerhard Howe, Anwalt: "Die Ausländerbehörde hat die Abschiebung meines Mandanten trotz der kritischen Lage in Angola einfach weiter betrieben. " Das Abschiebegefängnis in der Grünauer Str. 140 in Köpenick hat Platz für 245 Häftlinge.

80 Plätze hat das Abschiebegefängnis in der Kruppstraße in Moabit. Kurze Zeit sitzen Flüchtlinge auch am Tempelhofer Damm ein.