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Ein Putsch, der gar nicht stattfand

Lanciertes Material belastete 1934 den SA-Stabschef Röhm / Hitler ließ innerparteiliche Gegner kurzerhand liquidieren

Hans Wüllenweber

"Verräter!" brüllte Hitler den im Bett liegenden Duz-Freund an. Der Reichskanzler und "Führer" war hochstpersönhich mit sieben SS-Leuten nach Bad Wiessee ausgerückt, um den an Rheuma kurenden Ernst Röhm in der Pension "Hanselmann" am Tegernsee zu verhaften. Es war der 30. Juni 1934, der Tag des "Röhm-Putsches", frühmorgens gegen vier Uhr.

Überraschter Kurgast

Rohm und die von ihm befehligte SA ("Sturm-Abteilung" der Hitler-Partei NSDAP) wurden beschuldigt, die offene Rebellion gegen den seit 17 Monaten herrschenden Diktator vorzubereiten. Dabei hatte sich die SA schießend und prugelnd zehn Jahre lang für Hitler geschlagen. Ihr Stabschef hatte wohl mal von einer notwendigen "zweiten Revolution" gesprochen, aber an diesem 30. Juni konnte der angebliche Oberputschist jedenfalls nur als friedlicher Kurgast angetroffen werden. Er wurde aus den Federn gejagt und gezwungen, sich schleunigst anzukleiden. "Strenges Gericht", wolle er halten, hatte Hitler bei seiner Landung in München erklärt. Demzufolge ließ er den Kameraden Röhrn erst einmal in das Gefängnis Stadelheim schaffen. Außer dem SA-Stabs-Chef wurden noch zwanzig weitere vorgebliche Putschisten eingeliefert. Sechs von ihnen wurden sogleich an die Wand gestellt und erschossen.

Die Todeskandidaten hörten, bevor die Erschießungspeletons abdrückten, als einzige Erklärung: "Der Führer und Reichskanzler hat Sie zum Tode verurteilt, die Hinrichtung wird sogleich vollzogen."

Auch in Schlesien und in der Reichshauptstadt wüteten SS-Terrorkommandos. Angebliche Putschisten, durch Verwechslung auch völlig Unschuldige, wurden entweder gleich in ihren Wohnungen erschossen oder auf nächtlichen Straßen liquidiert. So starb in München der mir einem anderen gleichen Namens verwechselte Musikkritiker Willi Schmid. In Berlin, wo die Aktion Göring und Himmier leiteten, wurden der Berliner SA-Chef Karl Ernst sowie der letzte Reichskanzler der Weimarer Republik, General Kurt von Schleicher, und seine Frau Elisabeth ermordet.

Der Führerbefehl, die "Putschisten" ohne Anhörung und Gerichtsverfahren auf der Stelle zu liquidieren, war NSDAP- und SS-Rängen in Berlin und Schlesien willkommene Gelegenheit, auch persönliche Rechnungen zu begleichen. Der "RhömPutsch", so in die Annalen der Geschichte eingegangen, obwohl er ia ~ar nicht stattfand, kostete nach Berechnung des renommierten Publizisten Otto Gritschneder in seiner jüngsten Buchveröffentlichnung mindestens 90 Menschen, darunter drei Frauen, das Leben. Umgebracht wurden auch der Leiter der Katholischen Aktion in Berlin, der preußische Ministerialdirektor Erich Klausener, und der katholische Publizist Fritz Geruch.

Selbstmord befohlen

Nach der Blutnacht bedrängten Göring, Himmier, Goebbels und Hevdrich Hitler, doch auch mit Röhm selbst kurzen Prozeß zu machen. Hitler war in der Nacht vor diesem Schritt noch zurückgeschreckt.,, Schweren Herzens" habe er dann beschlossen -- so Gritschneder-, sein alter Kampfgefährte Röhm solle ,Selbstmord" begehen, andernfalls sei er zu erschießen. Dieser Befehl erging an die SS-Chefs des KZ Dachau, Eicke und Lippert.

Augenzeuge

Verläßlicher Augenzeuge der Exekution war der damalige 21 jährige Polizeileutnant Kopp vom Bewachungsdienst des Gefängnisses Stadelheim. Nach seinem Bericht erschienen am Nachmittag die SS-Leute in der Haftanstalt. Ein Aufseher mußte eine Pistole in Röhms Zelle schieben. Der SA-Stabschef erhielt den Befehl, sich binnen zehn Minuten zu erschießen. Röhm rührte die Waffe nicht an. Nach Ablauf der Frist rissen die SS-Männer die Zellentür auf. Röhm stand mit entblößtem Oberkörper vor ihnen. Beide drückten kaltblütig ab.

Mit einem extremen Unrechtsgesetz wurde das Morden innerhalb der "Bewegung" nachträglich ,legalisiert. Das "Gesetz über Maßnahmen der Staatsnotwehr" bestand aus einem einzigen Artikel:,, Die zur Niederschlagung hoch- und landesverräterischer Angriffe am 30. Juni, 1. und 2. juli 1934 vollzogenen Maßnahmen sind als Staatsnotwehr rechtens. Berlin, den 3. Juli 1934. gez. Der Reichskanzler Adolf Hitler; Der Reichsminister des Inneren Frick; Der Reichsminister der Justiz Dr. Gürtuer."

Röhm und eine Reihe der anderen Umgebrachten wurden gegenüber dem "naiven Volk" als Hochverräter verdammt. Ein Umsturzversuch unter Beteiligung Gregor Strassers und Schleichers sei verhindert worden, hieß es ottiziell in den staatlich-kontrollierten Medien. Hitler begründete die Aktion aber auch mit der l-lomosexualität Röhms und weiterer Männer aus dessen engster Umgebung. Sie hielten sich "Lustknaben", schnaufte der "Führer", man habe sie "in ekelhaftesten Situationen aufgescheucht und verhaftet". Die Reichspressestelle: "Der Führer gab dann Befehl zur rücksichtslosen Ausrottung dieser Pestbeule." In einer zweistündigen Rede rechtfertigte Hitler im damals nur noch aus Nazis bestehenden Reichstag das Massaker.

Provoziertes Massaker

Die angeblichen Putschpläne sowie der Vorwurf der Homosexualität dienten Hitler als Vorwand, sich der widerspenstig gewordenen Führung der SA und innenpolitischer Gegner zu entledigen. Im Kampf um die Gunst des "Führers" standen sich im Frühsommer 1934 sowohl die SS als auch die Reichswehr als reguläre 100000-Mann-Truppe und die vom braunen Sozialrevolutionär Röhm geführte SA mit 2,5 Millionen Mann unversöhnlich gegenüber. Die Reichswehr steckte Hitlers Vasallen Göring, Goebbels und Heydrich sehr 7weifelhaftes Material über die "Putschpläne" Röhms zu. Durch massives Autbauschen einer Verschwörungsgefahr haben diese Leute l

itlers hysterische Mordbefehle planmäßig provoziert.

Zwei SS-Männer, die am Tag des sogenannten Röhrn-Putsches den Stadtbaumeister von Frankenstein (Schlesien) nach Nazi-Lesart "unbefügt umgelegt" hatten, wurden verurteilt eine Meisterleistung der Vernebelungstaktik. Die Strafen waren sehr mild und die Verurteilten wurden obendrein von Hitler alsbald begnadigt. Nach dem Krieg kamen eine Reihe der 55-Killer in mehreren Prozessen vor Gericht. Auch sie erhielten teils nur geringe Freiheitsstrafen.