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BERLIN (BLN)

Gebühren-Prozeß: Darf BSR weiter Geld kassieren?

Kröck, Susanne

BERLIN - Morgen fällt im Landgericht ein Urteil, das für viele Berliner Konsequenzen haben könnte. Es geht um die Frage, ob die BSR Gebühren pauschal erheben darf - oder ihre Leistung nachweisen muß.

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Beklagte ist Gastwirtin Martina Taubenheim (39) aus Weißensee, die sich seit drei Jahren weigert, Straßenreinigungsgebühren zu bezahlen. Ihr Argument: Straßen und Gehwege vor drei ihr gehörenden Häusern in der Berliner Allee, Pistorius- und Albertinenstraße werden ihrer Meinung nach nicht oder schlecht gekehrt: "Da lagen Blätter der letzten Jahre, Hundedreck, noch im Sommer Winter-Streugut!"

Dabei sieht der BSR-Plan in der Berliner Allee tägliche Reinigung vor, in den beiden Seitenstraßen bis zu fünf Mal pro Woche. Keine Leistung, kein Lohn, sagte sich deshalb die Gastwirtin - und wurde prompt verklagt. In der ersten Instanz zog sie den kürzeren. Doch Taubenheim-Anwalt Markus Roscher (35) ist für die Berufungsverhandlung zuversichtlich: "Die BSR kann nicht pauschal für offenbar nicht erbrachte Leistung kassieren."

Immerhin: Einmal hat die streitbare Wirtin die BSR bereits besiegt. Als sie für ein weiteres Haus nicht zahlte, stellte sich vor Gericht heraus: Die Männer in Orange fegten 40 Prozent seltener, als sie sollten! BSR-Sprecherin Sabine Thümler: "Zu einem schwebenden Verfahren sage ich nichts. Nur soviel: Die Entgelte finanzieren die Gesamt-Sauberhaltung der Stadt!"


Berliner Kurier, 01. März 1999